Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Altersvorsorge"

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Altersvorsorge
I. Ertragsteuern: 1. Altersvorsorgebeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und Beiträge in die sog. Riester-Rente sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Begünstigt sind –(1) der Eigenbeitrag zu Kapital bildenden Altersvorsorgeverträgen sowie (2) die Altersvorsorgezulage. Die Begünstigung ...
 
Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
1. Begriff: Betrag, den der Beitragszahler vorübergehend aus dem im Altersvorsorge-Vertrag angesparten Kapital für die Finanzierung seiner eigenen im Inland belegenen Wohnung (Altersvorsorgevertrag) entnehmen darf. Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes vom 29.7.2008 wurde der Katalog der zulässigen ...
 
Altersvorsorge-Sondervermögen
1. Begriff: Investmentfonds mit dem Zweck der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge. Unterliegt den Vorschriften des Investmentgesetzes; diese sichern eine langfristige, thesaurierende und substanzorientierte Vermögensanlage.––2. Zulässige Vermögensgegenstände und Anlagegrenzen: Schwerpunkt ist ...
 
Altersvorsorgebeiträge als zusatzliche Sonderausgaben
(§ 10 a EStG); in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge zzgl. der ihnen zustehenden Zulage seit dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben abziehen; das Gleiche gilt für (1) Empfänger von Besoldung nach dem Landes- oder ...
 
Altersvorsorgemodell Eigenheim
I. nach § 92 a AvmG: Der Zulagenberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a EStG geförderte Kapital in Höhe von mind. 10.000 Euro und max. 50.000 Euro unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung in einem im Inland ...
 
Altersvorsorgevertrag
Ein Altersvorsorgevertrag (§ 80 EStG) liegt vor, wenn zwischen Anbieter und einer natürlichen Person eine Vereinbarung geschlossen wird, die für den Vertragspartner eine lebenslange und unabhängig vom Geschlecht berechnete Altersversorgung vorsieht, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder ...
 
Altersvorsorgezulage
Zulage, die für Altersvorsorgeverträge gezahlt wird, falls nicht der Abzug der Beiträge als Sonderausgaben günstiger ist.––Alle nach den §§ 10a bzw. 79 EStG begünstigten unbeschränkt steuerpflichtigen Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (§§ 83 ff. EStG). Liegen bei Ehegatten die ...
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