Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Ausgleichsanspruch"

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Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
1. Begriff: Vergütung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Ausgleich für die Vorteile, die die Tätigkeit des Handelsvertreters dem Unternehmer gebracht hat; z.B. Schaffung des Kundenkreises (§ 89b HGB). Hintergrund: Trotz Tätigkeit als selbständiger Gewerbetreibender (vgl. § 84 I HGB) wird ...
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