Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Einbringung"

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Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
1. Begriff, Allgemeines: a) Die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (gesellschaftsrechtlich: Sacheinlage, Ausgliederung) ist ein Vorgang, durch den jemand einer Kapitalgesellschaft Vermögen überträgt und im Gegenzug von dieser Gesellschaft dafür Anteile als Gegenleistung erhält; der Einbringende ...
 
Einbringung in eine Personengesellschaft
1. Begriff/Allgemeines: Mit dem Begriff der Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft bezeichnet man steuerlich die Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Personengesellschaft durch eine Person, die im Gegenzug dafür eine Beteiligung an dieser Personengesellschaft erhält ...
 
einbringungsgeborene Anteile
Begriff des Steuerrechts: Anteile, die der Anteilseigner als Gegenleistung für die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft erhalten hat, wenn die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem Teilwert ansetzt (§ 21 I, IV ...
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