Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Handel"

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Abholgroßhandel
Cash-and-Carry-Großhandel (CC).
 
absolute Handelsspanne
Betragsspanne.
 
 
Altwarenhandel
Gebrauchtwarenhandel; An- und Verkauf von Konsum- und Produktionswaren, die schon von einem oder mehreren Verwendern genutzt wurden, aber noch einen Gebrauchswert besitzen. Werden Abfälle/Wertstoffe gehandelt, so bildet der Altwarenhandel das erste Glied der Redistribution.––Vgl. auch Aufkaufhandel.
 
ambulanter Handel
Betriebsform des Handels, bei der der Verkauf nicht an festen Standorten stattfindet, sondern mit beweglichen Verkaufsstellen oder ganz ohne offene Verkaufsstellen erfolgt.––Gegensatz: stationärer Handel.––Formen: Hausierhandel, Hökerhandel, Markthandel (Messhandel) einschließlich Straßenhandel, ...
 
amtlicher Handel
Handel mit zur amtlichen Notierung zugelassenen Wertpapieren; Teilmarkt der Effektenbörse. Der amtliche Handel war bes. geprägt durch die allein durch Kursmakler vorgenommene Bildung von Börsenpreisen. Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz wurde 2002 der amtliche Handel ersetzt durch den ...
 
Äquivalenz zwischen tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen
Bei vollständiger Konkurrenz im In- und Ausland und vollständigem Wettbewerb um die Importlizenzen (z.B. Versteigerung) führen eine Importquote und ein Zoll zu derselben Preis-Mengen-Konstellation, vorausgesetzt die Quote wird auf jener Importmenge festgelegt, zu der auch der Zollsatz führt.
 
Aufkaufhandel
kollektierender Großhandel, dessen Hauptaufgabe im Beschaffen (Sammeln) von Waren und deren Zusammenstellung zu verkaufsgeeigneten Sortimenten besteht. Manchmal sind mehrere Glieder der Handelskette kollektierend tätig: Detailkollekteure sammeln nach bestimmten Auswahlgesichtspunkten kleine Mengen, ...
 
Außengroßhandel
Betriebsform des Großhandels, der seine Geschäfte mit dem Ausland tätigt.––1. Funktionaler Außengroßhandel: Großhandelsgeschäfte, bei denen die Ware eine Grenze passiert; lediglich einer der Vertragspartner muss seinen Sitz im Ausland haben.––2. Institutionaler Außengroßhandel: Großhandelsbetriebe, ...
 
Außenhandel
Teil des Handels, der Güter über die Grenzen eines Landes importiert (Einfuhr) oder exportiert (Ausfuhr). Träger sind Einfuhrhändler und Ausfuhrhändler.––Umfang: Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland wird in amtlichen Außenhandelsstatistiken nach Menge und Wert der Waren sowie nach Bezugs- und ...
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