Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Termingeschäfte"

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bedingtes Termingeschäft
Termingeschäfte, bei denen nicht eine feste Verpflichtung zur Abnahme oder Lieferung zugrunde gelegt wird, sondern bei denen sich der eine Vertragspartner das Recht des Rücktritts gegen Zahlung einer Prämie vorbehält.––Vgl. auch Optionsgeschäft.
 
Börsentermingeschäfte
Termingeschäfte.
 
Devisentermingeschäft
Geschäft in fremder Währung, das zu einem späteren Zeitpunkt als ein Devisenkassageschäft erfüllt wird. Devisentermingeschäfte werden von Kreditinstituten als Eigengeschäfte ausgeführt. Sie können zur Wechselkurssicherung, aber auch zur Spekulation genutzt werden. Das Devisentermingeschäft wird auch ...
 
Termingeschäfte
Terminhandel. 1. Begriff: Geschäfte an der Börse oder im OTC-Handel, bei denen die Erfüllung des Vertrags, d.h. die Abnahme und Lieferung der Ware, der Devisen oder des Wertpapiers, erst zu einem späteren Termin, aber zu einem am Abschlusstag festgelegten Kurs erfolgt.––Termingeschäfte in ...
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