Gabler Wirtschaftslexikon - für Ihre Suche nach "Verhandlung"

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Güteverhandlung
I. Zivilprozess: Der mündlichen Verhandlung im Zivilprozess geht zum Zweck der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle hat bereits stattgefunden oder die Gütevehandlung erscheint erkennbar ...
 
Kontraktkurve
Verhandlungskurve. Die Kontraktkurve stellt eine Aneinanderreihung pareto-optimaler Punkte dar. Die in der Wohlfahrtsökonomik verwendete Kontraktkurve entsteht innerhalb der Edgeworth-Box dadurch, dass sich die Indifferenzkurven der Tauschpartner tangieren. Der sich ergebende geometrische Ort aller ...
 
Preisverhandlung
individuelle Aushandlung eines Preises zwischen (mind.) zwei Parteien. Der ausgehandelte Preis hängt im Wesentlichen von der Verhandlungsposition und -stärke der Parteien ab, sodass von individueller Preisdifferenzierung gesprochen werden kann. Insbesondere im B2B-Bereich kommen die Preise meist ...
 
Verhandlungsanspruch tariffähiger Verbände
Anspruch jeder Koalition (Gewerkschaft) auf Beteiligung am Tarifabschluss oder Anspruch darauf, dass auch mit ihm verhandelt wird, im Fall mehrerer konkurrierender Gewerkschaften. Nach dt. Tarif- und Arbeitskampfrecht besteht nach der Rechtsprechung des BAG ein solcher Anspruch nicht; der Abschluss ...
 
Verhandlungsgebühr
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
 
Verhandlungskurve
Kontraktkurve.
 
Verhandlungsmaxime
ein i.Allg. den Zivilprozess beherrschender prozessualer Grundsatz, der besagt, dass es Sache der Prozessparteien ist, die Tatsachen und die Beweise, die die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts werden sollen, in den Prozess einzuführen.––Gegensatz: Offizialmaxime.
 
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